Aktuell
Im Mai 2012 beschloss der Bundestag erneut eine Novellierung des KWKG, die im Juli 2012 in Kraft trat. Kernpunkte der Novelle sind die Verbesserung der Förderung von KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke und Heizkraftwerke) durch höhere KWK-Zuschlagsätze, flexiblere Laufzeitmodelle, Entbürokratisierung, neue Modernisierungsoptionen sowie eine neue Anlagenkategorie für Anlagen von 50 bis 250 kW elektrischer Leistung. Des Weiteren wurde die Förderung von Wärme- und Kältespeichern sowie von Kältenetzen (zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung) erstmals in das KWK-Gesetz aufgenommen.
Zweck des Gesetzes ist nach § 1 (neue Fassung vom 21. Dezember 2015):
„Dieses Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte am 2. Oktober 2014 ein Gutachten zu Stand und Perspektiven der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Gutachten soll als Grundlage für die Evaluierung der umlagefinanzierten Förderung nach § 12 KWKG dienen.
Am 1. Januar 2016 ist eine Neufassung des Gesetzes in Kraft getreten.
Energieeffizienz und Versorgungssicherheit durch Kraft-Wärme-Kopplung
Energieeffizienz ist nicht nur aus Klimaschutzgründen das Gebot der Stunde. Die begrenzten Energievorräte und der zum Teil dramatische Preisanstieg für fossile Energien wie Erdöl und Erdgas sollten Anlass genug sein, so viel Nutzenergie wie möglich aus der eingesetzten Primärenergie zu gewinnen.Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik (KWK-Technik)
Die Versorgung mit Strom, Wärme und auch Kälte, was heute überwiegend noch die Aufgabe von Großkraftwerken und Einzelanlagen ist, kann Dank der Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik (KWK-Technik) innerhalb eines überschaubaren Zeitraums größtenteils mit kleineren, stärker dezentralisierten Anlagen gewährleistet werden. Mit moderner Steuerungs- und Regelungstechnik lassen sich diese hocheffizienten und daher umweltfreundlichen Kleinanlagen virtuell zusammenschalten.
Aber gerade auch als Einzelanlagen in Hotels, Schwimmbädern, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in Privathäusern können diese Systeme eingesetzt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Hohe Energieeffizient und damit geringe Verbrauchskosten
- Zuverlässige Strom und Wärmeversorgung auch bei längerem Netzausfall
Anlagen zur Kraft-Wärme-Wärme-Kopplung gibt es in den unterschiedlichsten Leistungsklassen, von einem Kilowatt bis zu einigen Megawatt.
Kleinere KWK-Systeme sind besser unter der Bezeichnung Blockeizkraftwerke (BHKW) bekannt, größere Anlagen werden als Heizkraftwerke bezeichnet. Die kleinsten Systeme, die keine Nah- oder Fernwärmenetze versorgen, sondern einzelne Objekte wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Hotels bzw. kleinere Gewerbebetriebe bezeichnet man als Mini-BHKW bzw. Mikro-KWK.
Eine Kraft-Wärme-Kopplung kann durch viele Technologien realisiert werden. Hauptprinzip ist dabei die dezentrale Nutzung der bereitgestellten Elektrizität und Wärme.
Prinzip eines Motor-BHKWs
Die folgende Abbildung erläutert das grundsätzliche Prinzip eines Motor-BHKWs:
Die Verbrennungskraftmaschine (z. B. Motor, Gasturbine) treibt einen Generator an und stellt dadurch elektrischen Strom dem Verbraucher zur Verfügung. Ggf. kann der Motor auch direkt eine Maschine oder einen Verdichter (z. B. bei der Drucklufterzeugung) antreiben. Die Abwärme, welche im Motorblock anfällt (Kühlwasser, Öl), wird über einen Wärmetauscher zur Heizwassererwärmung verwendet. Die im Abgas enthaltene Energie wird ggf. zur Dampferzeugung (Prozeßwärme) genutzt und/oder mittels Wärmetauscher zur Brauchwassererwärmung.
Hydraulikbeispiel eines BHKW-Komplettsystems mit Spitzenlastkessel und Pufferspeicher
Schematische Darstellung:Schnittbild Blockheizkraftwerk Loganova EN70
Orbit BHKW-Modul Loganova
mit Gas-Brennwertgerät:
mit HAST-Akku®: