Wer ist betroffen?
Vor allem Eigentümer von Häusern, größeren Immobilien und gewerblichen Räumen ist ein E-Prüfung sehr ans Herz zu legen. Sie erhalten dadurch die Gewißheit, daß ihre Elektroanlagen nach wie vor allen Sicherheitsaspekten genügen. Damit sichern sie sich gegen eventuelle Schadensersatzansprüche ab.
Ein Vermieter ist verpflichtet, sein Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Hierzu gehört auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen technischen Vorschriften.
Eine konkrete Vorschrift ergibt sich aus der Bestimmung VDE 0105. Danach sind elektrische Anlagen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger zu überprüfen.